Negativer Schufaeintrag: Was genau bedeutet das?
Wenn man Schulden macht und diese nicht bezahlen kann, bekommt man einen negativen Eintrag bei der Schufa, der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Dies kann Auswirkungen auf das Leben des Schuldners haben.
Sobald man ins finanzielle und wirtschaftliche Leben einsteigt, beispielsweise durch das Eröffnen eines Girokontos, ist man in der Schufa gelistet. Diese Einträge sind aber zunächst durchweg neutral; die Angaben werden nur verwaltet, um im Zweifelsfall Einsicht nehmen zu können. Bei einem negativen Eintrag liegt der Fall leider ganz anders: Einmal vermerkt, kann er dem Betroffenen bei vielen Dingen im Weg stehen. Das Anmieten einer Wohnung, das Eröffnen eines Kontos oder gar das Aufnehmen eines Kredits wird einem dann in vielen Fällen verwehrt bleiben.
Allerdings ist es nicht so einfach, einen negativen Eintrag in der Schufa zu bekommen, wie viele glauben. Es genügt nicht, einfach nur Schulden zu machen. Diese werden zwar ebenfalls gelistet, aber nicht als negativ bewertet, sofern sie, wie vorgesehen, zurückgezahlt werden. Erst bei einer oder mehreren ausstehenden Raten erhält der Eintrag eine negative Bewertung. Das Gleiche passiert, wenn man beispielsweise seine Rechnungen nicht bezahlt. Der Eintrag bedeutet nun in den Augen vieler Institutionen, dass der Schuldner finanziell unzuverlässig und wenig vertrauenswürdig ist. Oft wird vor Abschluss eines Geschäfts oder der Unterzeichnung eines Vertrags eine Auskunft bei der Schufa eingeholt. Ist ein negativer Eintrag verzeichnet, wird meist von weiteren Verhandlungen mit dem Schuldner Abstand genommen.
Viele Menschen wissen nicht einmal, ob sie negativ in der Schufa verzeichnet sind. Man erhält darüber nämlich nicht automatisch Auskunft. Möchte man seine Schufa-Einträge einsehen, kann man diese gegen Zahlung einer Gebühr anfordern. Auch wenn die Schulden längst beglichen sind, bleibt der negative Eintrag noch eine Zeit lang bestehen. Die meisten Einträge werden drei Jahre nach Begleichen der Schuld gelöscht, allerdings nur dann, wenn entsprechende Nachweise dafür vorliegen. Inwiefern Einträge eventuell vorab auf Anfrage des Schuldners gelöscht werden können, kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden. Erst nachdem die negativen Einträge vollständig verschwunden sind, kann man wieder uneingeschränkt am finanziellen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen.